- Redaktion
- Posted on
Die richtige Wahl
Rechtsformen Selbstständigkeit im Überblick
Rechtsformen Selbstständigkeit: Bei der Gründung stehen Ihnen verschiedene Rechtsormen für Ihre Selbstständigkeit zur Verfügung. Die gewählte Rechts- bzw. Unternehmensform beeinflusst nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch Steuern, Haftung und Organisationsstruktur. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Rechtsformen für die Selbstständigkeit und welche Aspekte Sie dabei berücksichtigen sollten.
Einzelunternehmen – die flexibelste Rechtsform für Ihre Selbstständigkeit:
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Die Gründung ist unkompliziert und schnell. Achten Sie aber darauf, dass Sie als Einzelunternehmer persönlich haftbar und alle rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen selbst tragen. Diese Rechtsform eignet sich für Kleingewerbe und Freiberufler mit geringem Risiko. Aus steuerlicher Sicht unterscheidet man zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Erstere ist von der Gewerbesteuer befreit.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Die GbR ist eine Partnerschaft von mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Die Partner haften persönlich und unbeschränkt. Es empfiehlt sich, klare schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um Konflikte zu vermeiden. Denn wenn einer Ihrer Partner einen Fehler macht, könnten Sie im unglücklichsten Fall mithaften. Denn die Partner haften generell für die Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch und persönlich. Deshalb wäre für Freiberufler, die sich zusammenschließen möchten, die Partnergesellschaft als Rechtsform für die Selbstständigkeit eventuell die bessere Wahl.
Partnergesellschaft
Angehörige freie Berufe können eine Partnergesellschaft gründen. Im Unterschied zur GbR bietet die Partnergesellschaft den Gründern die Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung. Zu diesem Zweck muss ein Partnerschaftsvertrag schriftlich abgefasst werden. Damit werden die Aufgaben- und Haftungsbereiche festgelegt. Bearbeitet ein Partner einen Auftrag, haftet nur er für den entstandenen Fehler.
Das Gesetz zur Partnergesellschaft finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital (25.000 €) beschränkt ist. Dies bietet Schutz vor persönlicher Haftung, auch wenn es Ausnahmen gibt (z.B. grobfahrlässige Handlungen). Bei der Gründung muss für die Anmeldung beim Handelsregister ein Mindestbetrag i.H.v. 12.500€ des Stammkapitals eingezahlt werden. Für die Gründung benötigen Sie einen Gesellschaftervertrag, der notariell beglaubigt werden muss. Die GmbH ist eine der weit verbreiteten Rechtsformen für die Selbstständigkeit – wenn es um die Begrenzung des Haftungsrisiko geht.
UG (Unternehmergesellschaft):
Die UG ist eine Variante der GmbH, bei der weniger Stammkapital erforderlich ist. Sie eignet sich für Gründer mit begrenzten finanziellen Mitteln. Das Mindeststammkapital beträgt 1 €. Es gilt bei der UG die Sparpflicht, d.h. jedes Jahr muss von dem erwirtschaften Jahresgewinn 25% Rücklage gebildet werden. Von den Gründungsformalitäten her ist die UG der GmbH ähnlich. Gleiches gilt für Haftungsfragen, Steuern und die Unternehmensführung und -verantwortung
OHG (Offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft):
Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften. In der KG gibt es Komplementäre (unbeschränkte Haftung) und Kommanditisten (beschränkte Haftung). Beide Formen eignen sich für Partnerschaften mit verschiedenen Haftungsgraden.
Aktiengesellschaft AG
Die Aktiengesellschaft ist eine bekannte Rechtsform für Großunternehmen. Das in Aktien zerlegte Mindestkapital beträgt 50.000€. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit Zugang zur Börse an der die Aktien gehandelt werden können. Sie ist eine juristische Person, d.h. sie handelt mit eigener Rechtspersönlichkeit und haftet über das eigene Gesellschaftsvermögen.